/ Lexikon / Notfälle

Notfälle

In besonderen Lebenslagen kann zur Abwehr von Notsituationen eine Sach- oder Geldleistung in Form eines Darlehens gewährt werden. Hieran werden strenge Anforderungen gestellt. Das Darlehen wird dann über Abzüge bei der Auszahlung der monatlichen Regelleistung getilgt.

Haben Sie weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter, rufen Sie einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.

02161 – 94880
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 07:00 – 14:00 Uhr
zum Kontaktformular
nach oben