Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) wird zeitlich unbegrenzt geleistet, wenn die Anspruchsvoraussetzungen wie die Hilfebedürftigkeit dauerhaft gegeben sind. Um diese Hilfebedürftigkeit überprüfen zu können, werden die Leistungen grundsätzlich zunächst für 12 Monate bewilligt. Sollte schon bei Abgabe des Antrags auf Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) erkennbar sein, dass die Hilfebedürftigkeit nur von kurzer Dauer ist, wird der Bewilligungszeitraum entsprechend verkürzt.