Während des Bezuges von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert, sofern Sie vorher nicht privat versichert waren. Die pauschalierten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlt das Jobcenter in der gesetzlich vorgesehenen Höhe. Ausgenommen ist der Fall, dass Sie Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) als Darlehen oder nur Leistungen für Erstausstattung der Wohnung oder für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt oder mehrtägige Klassenfahrten bekommen. Das Jobcenter Mönchengladbach meldet Sie grundsätzlich bei der gesetzlichen Krankenkasse an, bei der Sie vor dem Bezug kranken- und pflegeversichert waren.
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