Förderungen bei Gründung

Das Konzept Ihrer Geschäftsidee muss vollständig, schlüssig und auf voraussichtlich eintretenden Erfolg ausgerichtet sein. Das ist Voraussetzung für eine Unterstützung durch das Jobcenter Mönchengladbach. Ihre Selbständigkeit soll möglichst vor Ablauf des ersten Geschäftsjahres zu einer finanziellen Unabhängigkeit führen.

Unterstützt werden sowohl

  • bereits Selbständige, die einen Antrag auf Bürgergeld stellen, als auch
  • Leistungsbezieher, die durch den Schritt in die Selbständigkeit ihre Hilfebedürftigkeit beenden möchten.

Nach sorgfältiger Analyse des Ist-Zustands werden gemeinsam Wege gesucht, wie Ihre Abhängigkeit von öffentlichen Leistungen verringert bzw. vermieden

werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir Sie ggf. auch in enger Kooperation mit Partnern wie der Wirtschaftsförderung, den Kammern, den Wirtschaftsverbänden sowie den Innungen systematisch beraten.

Sollte sich das Aufnehmen, aber auch das Fortführen der selbstständigen Tätigkeit nach Prüfung als auf Dauer wirtschaftlich nicht tragfähig herausstellen, werden unter Berücksichtigung der Förderinstrumente nach dem SGB II und SGB III mit den Kunden und Kundinnen Alternativen erörtert und erarbeitet (z. B. durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit). Als nicht tragfähig wird eine selbständige Existenz dann angesehen, wenn der bzw. die Hilfebedürftige weiterhin größtenteils auf Sozialleistungen angewiesen ist.

Team Selbständige / Existenzgründer

Sie finden uns am Standort Limitenstr. 144-148 in MG-Rheydt. Beratungs- und Gesprächstermine sind einfach per Mail an die Mailadresse Jobcenter-Moenchengladbach.Selbststaendige@jobcenter-ge.de oder über die Telefonnummer 02161 9488-0 zu vereinbaren.

Haben Sie weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter, rufen Sie einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.

02161 – 94880
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:00 – 16:00 Uhr
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