Eingliederungs­zuschuss

Ihre Arbeitsaufnahme kann möglicherweise gefördert werden. Das ist möglich, wenn die Einarbeitung über das normale Maß hinausgeht. In solch einem Fall sollte das Unternehmen vor einer Einstellung Kontakt zum Jobcenter aufnehmen. Ob eine Förderung möglich ist, wird dann geprüft.

Der Eingliederungszuschuss ist ein Zuschuss zum Lohn/Gehalt für Unternehmen.

Der Zuschuss dient dazu, noch fehlende berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auszugleichen.

Die Förderung ist befristet und nur bei Einstellung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis möglich.

Die übrigen rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Bitte wenden Sie sich bei Interesse zur Klärung der Fördermöglichkeiten an die Arbeitsvermittlung.

Hinweis:

Hinweise für Arbeitgeber/innen:

Bei diesen Förderungen handelt es sich um ein Angebot. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bzw. vor Arbeitsaufnahme zu stellen!


Wer kann damit unterstützt werden?

Arbeitgeber:innen, die eine Arbeitsstelle mit einer/einem Bezieher:in von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) besetzen

Welcher Standort ist zuständig

Sprechen Sie Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler gerne an.

Haben Sie weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter, rufen Sie einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.

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