Das betriebliche Praktikum bzw. die Probearbeit nennen wir im Jobcenter „Maßnahme beim Arbeitgeber“, kurz MAG. Ziel dieser betrieblichen Arbeitserprobung ist die Einstellung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Warum ist eine Probearbeit sinnvoll?
Sie haben so die Möglichkeit, das Unternehmen vor einer Einstellung besser kennen zu lernen. Dabei können Sie Ihren potentiellen Arbeitgeber*in von Ihren Kenntnissen und Fertigkeiten sowie Ihrer Leistungsfähigkeit überzeugen. Zudem können Sie während der MAG neue Fähigkeiten erlernen und sich andere Tätigkeitsfelder aneignen.
Finanzielle Unterstützung
Während dieser Zeit erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen. Das Jobcenter übernimmt u.a. die Fahrkosten zum Betrieb.
Die Dauer
Diese praktische Erprobung wird für eine feste Dauer mit dem Arbeitgeber vereinbart. Die Dauer dieser „Arbeitserprobung“ beträgt bis zu sechs Wochen, unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 12 Wochen genehmigt werden.
Das ist zu beachten, wenn Sie eine Probearbeit machen wollen
Grundsätzlich steht jedem unserer Kunden:innen die Teilnahme an einem betrieblichen Praktikum offen. Der Antrag für die Probearbeit muss vor dem Start beim Jobcenter gestellt und abgestimmt werden.
Beginn, Dauer, Name, Anschrift und Betriebsnummer des Betriebs müssen bekannt sein.
Die Einwilligung des Jobcenters ist notwendig.
Wer kann damit unterstützt werden?
Bürgergeldbezieher/in
Welcher Standort ist zuständig
Sprechen Sie Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler gerne an.
Downloads und Infos
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