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Führungszeugnis

Das Führungszeugnis (auch „polizeiliches Führungszeugnis“) bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Häufig wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke benötigt (z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber).
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).

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Gebührenfrei und online beantragen können Sie Ihr Führungszeugnis hier:

Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie ebenfalls beim Bundesamt für Justiz

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