Nur falls in unserem Schreiben Unterlagen von Ihnen erbeten werden: Das Jugendamt darf Ihre Unterlagen nicht unbedingt einfach an das Jobcenter weiterleiten. Der Rechtsanwalt Ihrer Angehörigen ist hierzu ebenfalls nicht verpflichtet, insbesondere da ihm die Kosten für Kopien und den Versand in der Regel von keiner Seite erstattet werden. Da nur Sie dem Jobcenter gegenüber nachweispflichtig sind, bleibt somit nur die nochmalige Versendung der Unterlagen.
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