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Öffentliche Zustellung

Die Zustellung eines Schreibens an einen Kunden/eine Kundin kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn der Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung nicht möglich ist.
Persönliche Vorsprachen sind aktuell nur in Ausnahmefällen möglich.
Sofern Sie Einsicht in unsere öffentlichen Aushänge nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen des Sicherheitsdienstes. Sie werden das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

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