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Förderung von Langzeit­arbeitslosen

Eine längere Arbeitslosigkeit bedeutet nicht, dass Ihre Ausbildung oder Ihr Wissen nicht mehr aktuell sind. Das wird aber häufig von Unternehmen angenommen. Deswegen wird Ihre Bewerbung schneller zur Seite gelegt, und jemand anderes eingestellt.

Das so genannte Teilhabechancengesetz will Menschen unterstützen, die sehr lange nicht gearbeitet haben, und damit oft den Anschluss an das Arbeitsleben verloren haben.

Fördermöglichkeit 1

Sie sind schon mindestens zwei Jahre arbeitslos.

Sie möchten wieder in einem Job arbeiten, der Ihnen Spaß macht.

Wenn Sie seit mindestens 24 Monaten arbeitslos sind und heute Geld vom Jobcenter erhalten, bekommen Sie besondere Hilfen bei der Suche nach einem neuen Job.

Eine Förderung durch das Jobcenter kann ein Vorteil für Sie sein. Wir unterstützen Sie mit einer ganz persönlichen Förderung, einen neuen Anfang im Arbeitsleben zu machen. So entsteht ein gemeinsamer Vorteil für Sie und für das Unternehmen – eine echte Win-Win-Situation!

Team 459

Hier kann Ihnen vielleicht das Team 459 im Jobcenter Mönchengladbach – Rheydt helfen. Wir stehen mit attraktiven Unternehmen in Kontakt und haben viele Möglichkeiten, gemeinsam Ihre Ziele zu erreichen.

Für wen ist das Teilhabechancengesetz (§16e SGB II)?

Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie waren in den letzten zwei Jahren arbeitslos oder geringfügig beschäftigt (max. 450 Euro)?
Trifft dies auf Sie zu?
Dann haben Sie mit uns einen guten Partner an Ihrer Seite. Gemeinsam können wir mit Ihnen neue, langfristige Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt verwirklichen.

So unterstützen wir Sie.

Wir bereiten Sie auf Ihren neuen Job vor.
Wir begleiten und fördern Sie bis zu 2 Jahre.
Ein persönlicher Coach hilft Ihnen bei Fragen oder Schwierigkeiten.
Wir zahlen Ihre Beiträge für die Renten-, Pflege- und Sozialversicherung
Wir unterstützen Sie bei der Ausweitung Ihrer Nebentätigkeit in eine versicherungspflichtige Beschäftigung

Die gesetzliche Grundlage dieser Fördermöglichkeit
ist das Teilhabechancengesetz § 16i SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“. Es regelt Art und Umfang der Förderleistungen.


Fördermöglichkeit 2

Sie sind schon mehrere Jahre arbeitslos.

Sie möchten wieder arbeiten und in Zukunft einen Job haben, den Sie gerne machen.
Nach langer Zeit ohne Arbeit wissen Sie vielleicht nicht, wie Sie eine neue Arbeitsstelle finden können.

Wir helfen bei Ihren Fragen

Wie gehe ich mit Behördengängen um?
Gibt es Fortbildungen, die mein Wissen erweitern?
Wie gehe ich mit Lücken im Lebenslauf um?
Wie komme ich wieder in meinen Alltags-Rhythmus?
Wie finde ich einen neuen Arbeitsplatz?
Kann ich mit den neuen Kolleginnen und Kollegen mithalten?
Verstehe ich mich mit ihnen?

Wo Sie Hilfe finden

Hier kann Ihnen vielleicht das Team 459 im Jobcenter Mönchengladbach – Rheydt helfen. Wir stehen mit attraktiven Unternehmen in Kontakt und haben viele Möglichkeiten, gemeinsam Ihre Ziele zu erreichen.

Für wen ist das Teilhabechancengesetz (§ 16i SGB II)?

Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
Sie bekommen seit mind. 6 Jahren Geld vom Jobcenter.
ODER
Sie bekommen seit mind. 5 Jahren Geld vom Jobcenter und sind alleinerziehend.
ODER
Sie bekommen seit mind. 5 Jahren Geld vom Jobcenter und haben eine anerkannte Schwerbehinderung.
Sie haben in dieser Zeit nicht länger als 12 Monate oder nur kurzzeitig gearbeitet.

So unterstützen wir Sie

Wir bereiten Sie auf Ihren neuen Job vor.
Wir begleiten und fördern Sie bis zu 5 Jahren.
Wir haben attraktive Jobs mit Zeit zum Eingewöhnen und Einarbeiten.
Ein persönlicher Coach hilft Ihnen bei Fragen oder Schwierigkeiten.
Wir übernehmen die Kosten für Weiterbildungen bis zu 3.000,- EUR.

Die gesetzliche Grundlage dieser Fördermöglichkeit
ist das Teilhabechancengesetz § 16i SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“. Es regelt Art und Umfang der Förderleistungen.

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Teilhabe am Arbeitsmarkt


Wichtig:

Antrag durch das Unternehmen nach erfolgreichem Praktikum und vor Arbeitsaufnahme.


Downloads und Infos

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Teilhabe am Arbeitsmarkt

Haben Sie weitere Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter, rufen Sie einfach an. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.

02161 – 94880
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 07:00 – 14:00 Uhr
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