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	<title>Lexikon Archiv - Jobcenter Mönchengladbach</title>
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	<lastBuildDate>Thu, 06 Aug 2026 08:51:50 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Lexikon Archiv - Jobcenter Mönchengladbach</title>
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	<item>
		<title>Grundsicherungsgeld</title>
		<link>https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/grundsicherungsgeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Duda]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Jul 2026 11:19:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Mit der Reform ändert sich nicht nur der Name: Für Kundinnen und Kunden der Jobcenter gibt es neue Regelungen und Pflichten. Die wichtigsten Änderungen Vermittlung in Arbeit Vermittlung in Arbeit hat Vorrang: Wenn eine Arbeit verfügbar und zumutbar ist, müssen Kundinnen und Kunden [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Mit der Reform ändert sich nicht nur der Name: Für Kundinnen und Kunden der Jobcenter gibt es neue Regelungen und Pflichten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die wichtigsten Änderungen</h2>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Vermittlung in Arbeit</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Vermittlung in Arbeit hat Vorrang</strong>: Wenn eine Arbeit verfügbar und zumutbar ist, müssen Kundinnen und Kunden diese annehmen. Andernfalls können Leistungen gemindert werden. Das Ziel ist nach wie vor, Menschen dauerhaft in Arbeit zu vermitteln. Wenn es für eine dauerhafte Vermittlung in Arbeit erfolgsversprechender ist, können Kundinnen und Kunden weiterhin mit Qualifizierung oder Weiterbildung gefördert werden. Das gilt insbesondere – aber nicht nur – für junge Menschen unter 30 Jahren.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br><strong>Langzeitarbeitslose:</strong> Für Langzeitarbeitslose können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen Zuschuss zum Lohn erhalten. Bislang war der Zuschuss an die Dauer der Arbeitslosigkeit geknüpft, nun entscheidet die Dauer des Leistungsbezugs.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br><strong>Erziehende:</strong> Erziehende werden frühzeitig in die Beratung und Vermittlung einbezogen. Das ist bereits ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes möglich, sofern die Kinderbetreuung gesichert ist. Ab dann gilt die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen als zumutbar.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br><strong>Unterstützung für Gesundheit und Reha:</strong> Gesundheitliche Einschränkungen werden bei der Beratung und Vermittlung in Arbeit stärker berücksichtigt. Auf Präventions-, Gesundheitsleistungen und Leistungen zur Teilhabe anderer Träger wird frühzeitig hingewiesen. So soll die Erwerbsfähigkeit erhalten bleiben. Die Jobcenter können die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen unterstützen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Rechte und Pflichten</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><br><strong>Minderungen:</strong> Bei Pflichtverletzungen kann das Jobcenter den Regelbedarf direkt um 30 Prozent für 3 Monate kürzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br><strong>Termine beim Jobcenter: </strong>Leistungsberechtigte müssen Einladungen zu Terminen wahrnehmen. Ab dem zweiten grundlos verpassten Termin kann das Jobcenter den Regelbedarf um 30 Prozent für einen Monat kürzen. Wenn ohne Grund 3 aufeinanderfolgende Termine nicht wahrgenommen werden, kann der Leistungsanspruch vollständig entfallen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br><strong>Änderungen beim Kooperationsplan:</strong> Der Kooperationsplan enthält konkrete Angebote für Beratung, Unterstützung und Vermittlung in Arbeit. Leistungsberechtigte Personen müssen sich an den Kooperationsplan halten. Das Schlichtungsverfahren für Kooperationspläne gibt es zukünftig nicht mehr.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Finanzielle Unterstützung</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Vermögen:</strong> Die Karenzzeit wird abgeschafft. Die Höhe des Schonvermögens hängt nun vom Lebensalter ab. Vermögensgegenstände wie ein angemessenes Auto werden nach wie vor nicht als Vermögen berücksichtigt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br><strong>Kosten der Unterkunft: </strong>Die Wohnkosten erhalten eine Obergrenze. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs wird bis zum Eineinhalbfachen der ortsüblichen Angemessenheitsgrenze gezahlt. Von dieser Obergrenze können Ausnahmen gemacht werden, etwa für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wenn Sie bereits Bürgergeld erhalten</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Wenn Sie bereits Kundin oder Kunde des Jobcenters sind und derzeit Bürgergeld erhalten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ihre Maßnahmen, wie zum Beispiel Weiterbildungen, laufen wie gewohnt weiter.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Weiterbildungsgeld</title>
		<link>https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/weiterbildungsgeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Duda]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Jun 2023 08:01:12 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.jobcenter-mg.de/?post_type=lexikon&#038;p=3024</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € monatlich erhalten Personen für die Teilnahme an abschlussorientierter Weiterbildung, die nach § 81 SGB III bzw. §§ 112 ff. SGB III gefördert wird. Dazu gehören: Verfahren: Die Förderung erfolgt ab dem 01.07.2023 Es handelt sich um eine Pflichtleistung, die nicht separat durch die Kundin/den Kunden beantragt werden muss. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/weiterbildungsgeld/">Weiterbildungsgeld</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.jobcenter-mg.de">Jobcenter Mönchengladbach</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € monatlich erhalten Personen für die Teilnahme an abschlussorientierter Weiterbildung, die nach § 81 SGB III bzw. §§ 112 ff. SGB III gefördert wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Dazu gehören:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Umschulung bei einem Träger in anerkannten Ausbildungsberufen</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Betriebliche Einzelumschulungen in Berufen nach BBiG/HwO</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Weiterbildung mit zertifizierter Teilqualifikation</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Vorbereitungslehrgänge auf Externen-/Schulfremdenprüfung</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Rehaspezifische Weiterbildungen mit Abschluss</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Vorbereitungsmaßnahmen auf rehaspezifische Weiterbildungen mit Abschluss</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Verfahren:</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Förderung erfolgt ab dem 01.07.2023</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>für abschlussorientierte Weiterbildungen, die nach dem 30.06.2023 beginnen (Neufälle), sowie</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>nach § 456 Abs. 1 SGB III für abschlussorientierte Weiterbildungen, die vor dem 01.07.2023 begonnen haben und nach dem 30.06.2023 beendet werden (Bestandsfälle).</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Es handelt sich um eine Pflichtleistung, die nicht separat durch die Kundin/den Kunden beantragt werden muss.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Weiterbildungsgeld wird rückwirkend für den absolvierten Monat der Teilnahme (Kalendermonat) als Pauschalbetrag ausbezahlt. Beginnt bzw. endet eine Maßnahme nicht am ersten bzw. letzten Tag des Monats, wird das Weiterbildungsgeld für den jeweiligen Monat anteilig ausbezahlt (Dreißigstel-Regelung).</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Führungszeugnis</title>
		<link>https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/fuehrungszeugnis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ulrike Frings]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Aug 2022 09:22:32 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.jobcenter-mg.de/?post_type=lexikon&#038;p=2148</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Führungszeugnis (auch &#8222;polizeiliches Führungszeugnis&#8220;) bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Häufig wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke benötigt (z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber).Ein &#8222;erweitertes Führungszeugnis&#8220; benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein). Sie benötigen ein Führungszeugnis für eine Arbeitsaufnahme?Sprechen Sie uns zuerst an [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Das Führungszeugnis (auch &#8222;polizeiliches Führungszeugnis&#8220;) bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Häufig wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke benötigt (z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber).<br>Ein &#8222;erweitertes Führungszeugnis&#8220; benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sie benötigen ein Führungszeugnis für eine Arbeitsaufnahme?<br>Sprechen Sie uns zuerst an und klären, ob die Kosten vom Jobcenter übernommen werden können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gebührenfrei und online beantragen können Sie Ihr Führungszeugnis hier:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Über das Serviceportal der <a href="https://service.moenchengladbach.de">Stadt </a></li><li>Über das Portal beim <a href="https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=F19C46B54509C4D64AB9">Bundesamt für Justiz</a> </li></ul>



<p class="wp-block-paragraph">Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie ebenfalls beim <a href="https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html">Bundesamt für Justiz</a><br></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Unterhaltsheranziehung</title>
		<link>https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/unterhaltsheranziehung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ulrike Frings]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Apr 2022 07:40:46 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.jobcenter-mg.de/?post_type=lexikon&#038;p=1743</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Bereich Unterhaltsheranziehung prüft, bei Gewährung von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende bzw. Sozialgeld, das Vorliegen von Ansprüchen auf: • Kindesunterhalt• Trennungs- oder Nachehelichenunterhalt• Unterhalt wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes Bei Bestehen eines Anspruchs wird (falls dies nicht schon von Dritten durchgeführt wird), die Höhe ermittelt und der Unterhalt geltend gemacht. Dazu kann sowohl die Titulierung des [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Bereich Unterhaltsheranziehung prüft, bei Gewährung von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende bzw. Sozialgeld, das Vorliegen von Ansprüchen auf:</p>



<p class="wp-block-paragraph">• Kindesunterhalt<br>• Trennungs- oder Nachehelichenunterhalt<br>• Unterhalt wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei Bestehen eines Anspruchs wird (falls dies nicht schon von Dritten durchgeführt wird), die Höhe ermittelt und der Unterhalt geltend gemacht. Dazu kann sowohl die Titulierung des Anspruchs als auch dessen zwangsweise Durchsetzung gehören.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Häufig gestellt Fragen</strong></p>


	<div class="jc--faq is--colored is--closed jc--wp-block" data-title="Ich kann die gesetzte Frist zur Zusendung der Unterlagen nicht einhalten.">
		<h3>Ich kann die gesetzte Frist zur Zusendung der Unterlagen nicht einhalten.</h3>
		<div class="">
			<!-- wp:paragraph -->
<p>Nur falls in unserem Schreiben Unterlagen von Ihnen erbeten werden: Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie kurz per Post oder E- Mail, wann mit der Zusendung Ihrer Unterlagen in absehbarer Zeit gerechnet werden kann.</p>
<!-- /wp:paragraph -->		</div>
	</div>
	<div class="jc--faq is--colored is--closed jc--wp-block" data-title="Ich verstehe das Schreiben des Jobcenters nicht.">
		<h3>Ich verstehe das Schreiben des Jobcenters nicht.</h3>
		<div class="">
			<!-- wp:paragraph -->
<p>Rufen Sie uns einfach an (falls Sie den zuständigen Sachbearbeiter, Nummer steht im Kopfbogen nicht erreichen), lautet die Telefonnummer der <strong>Service Centers des Jobcenters Mönchengladbach (02161 94880)</strong> oder schreiben Sie kurz per Post oder E- Mail, was Sie nicht verstehen. Sie können natürlich auch persönlich vorsprechen.</p>
<!-- /wp:paragraph -->

<!-- wp:paragraph -->
<p></p>
<!-- /wp:paragraph -->		</div>
	</div>
	<div class="jc--faq is--colored is--closed jc--wp-block" data-title="Was passiert, wenn ich nicht alle angeforderten Unterlagen finde?">
		<h3>Was passiert, wenn ich nicht alle angeforderten Unterlagen finde?</h3>
		<div class="">
			<!-- wp:paragraph -->
<p>Nur falls in unserem Schreiben Unterlagen von Ihnen erbeten werden:<br>Lohnabrechnungen können Sie bei Ihrem Arbeitgeber als Kopie anfordern, Steuerbescheide beim Finanzamt und Nachweise über Kredite und hierauf gezahlte Tilgungsraten bei Ihrer Bank.<br><strong>Bitte beachten Sie:</strong> Ohne Nachweise können zum Beispiel Kredite nicht berücksichtigt werden.</p>
<!-- /wp:paragraph -->		</div>
	</div>
	<div class="jc--faq is--colored is--closed jc--wp-block" data-title="Ich habe mich mit meinen Angehörigen bereits über die Unterhaltshöhe geeinigt. Weshalb prüft das Jobcenter nun erneut die Unterhaltshöhe?">
		<h3>Ich habe mich mit meinen Angehörigen bereits über die Unterhaltshöhe geeinigt. Weshalb prüft das Jobcenter nun erneut die Unterhaltshöhe?</h3>
		<div class="">
			<!-- wp:paragraph -->
<p>Sie sind mindestens für die Dauer des Grundsicherungsgeld &#8211; Bezuges (ehemals Bürgergeld) verpflichtet, den maximal möglichen Unterhalt zu zahlen. Um die Richtigkeit und die Aktualität Ihrer Vereinbarung, des eventuellen Gerichtsbeschlusses oder Ihrer Unterhaltsberechnung zu prüfen, benötigt das Jobcenter entsprechende Nachweise über Ihr <a href="https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/einkommen/">Einkommen</a> und Ihre Zahlungsverpflichtungen. Sie können selbstverständlich weiterhin den Unterhalt an die Berechtigten direkt zahlen.</p>
<!-- /wp:paragraph -->

<!-- wp:paragraph -->
<p></p>
<!-- /wp:paragraph -->		</div>
	</div>
	<div class="jc--faq is--colored is--closed jc--wp-block" data-title="Ich habe meine Einkommensnachweise bereits dem Jugendamt oder dem Rechtsanwalt meiner Angehörigen zugesandt. Weshalb soll ich diese noch einmal dem Jobcenter zusenden?">
		<h3>Ich habe meine Einkommensnachweise bereits dem Jugendamt oder dem Rechtsanwalt meiner Angehörigen zugesandt. Weshalb soll ich diese noch einmal dem Jobcenter zusenden?</h3>
		<div class="">
			<!-- wp:paragraph -->
<p>Nur falls in unserem Schreiben Unterlagen von Ihnen erbeten werden: Das Jugendamt darf Ihre Unterlagen nicht unbedingt einfach an das Jobcenter weiterleiten. Der Rechtsanwalt Ihrer Angehörigen ist hierzu ebenfalls nicht verpflichtet, insbesondere da ihm die Kosten für Kopien und den Versand in der Regel von keiner Seite erstattet werden. Da nur Sie dem Jobcenter gegenüber nachweispflichtig sind, bleibt somit nur die nochmalige Versendung der Unterlagen.</p>
<!-- /wp:paragraph -->		</div>
	</div>
	<div class="jc--faq is--colored is--closed jc--wp-block" data-title="Was passiert, wenn ich keine Einkommensnachweise an das Jobcenter sende?">
		<h3>Was passiert, wenn ich keine Einkommensnachweise an das Jobcenter sende?</h3>
		<div class="">
			<!-- wp:paragraph -->
<p>Nur falls in unserem Schreiben Unterlagen von Ihnen erbeten werden:<br>In so einem Fall stehen dem Jobcenter Mönchengladbach als Träger der Leistungen nach dem SGB II mehrere Mittel zur Verfügung, die Nachweise selbst vom Amts wegen einzuholen. Beachten Sie, dass sowohl Ihr Arbeitgeber, als auch Ihre Krankenkasse, die <a href="https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/rentenversicherung/">Rentenversicherung</a> und das Finanzamt zum Beispiel gesetzlich verpflichtet sind, dem Jobcenter Mönchengladbach die Auskünfte zu erteilen. Bringen die Ermittlungen von Amts wegen kein Ergebnis, stehen noch die Mittel des Bußgeldes gegen Sie oder eine Auskunftsklage vor Gericht zur Verfügung. Ab hier wird die Angelegenheit für Sie kostenpflichtig, denn die Kosten vor Gericht für das Verfahren haben Sie zu tragen, unabhängig vom Ergebnis der Auskunft. Auf alle Fälle verzögert es die Bearbeitung der Angelegenheit, wenn Sie selbst Ihre Unterlagen nicht vorlegen, so dass sich im Falle Ihrer Leistungsfähigkeit ein Unterhaltsrückstand und ggf. Zinsforderungen aufbauen, die zusätzlich zum laufenden Unterhalt getilgt werden müssen.</p>
<!-- /wp:paragraph -->		</div>
	</div>
	<div class="jc--faq is--colored is--closed jc--wp-block" data-title="Mein Ex- Partner verweigert mir, meine Kinder zu sehen. Daher weigere ich mich, Unterhalt für diese zu zahlen.">
		<h3>Mein Ex- Partner verweigert mir, meine Kinder zu sehen. Daher weigere ich mich, Unterhalt für diese zu zahlen.</h3>
		<div class="">
			<!-- wp:paragraph -->
<p>Unterhalt ist eine Leistung zum Lebensunterhalt, die Sie für Ihr Kind erbringen, weil es nicht für sich selbst sorgen kann. Das Kind wird davon ernährt, bekleidet und seine Unterkunftskosten werden bezahlt. Unterhalt kann somit nicht mit Sorgerechts- oder Umgangsrechtsangelegenheiten aufgerechnet werden. Fragen des Sorgerechts oder des Umgangsrechts sind mit Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälten oder mit dem Jugendamt zwischen den Eltern des Kindes zu klären.</p>
<!-- /wp:paragraph -->		</div>
	</div>
	<div class="jc--faq is--colored is--closed jc--wp-block" data-title="Ich habe noch weitere Angehörige, für die ich Unterhalt zahlen muss. Werden diese berücksichtigt?">
		<h3>Ich habe noch weitere Angehörige, für die ich Unterhalt zahlen muss. Werden diese berücksichtigt?</h3>
		<div class="">
			<!-- wp:paragraph -->
<p>Eventuell: Hierzu benötigen wir zunächst von Ihnen Nachweise über Ihre weiteren Angehörigen (zum Beispiel einen Vaterschaftsnachweis bei weiteren Kindern) und einen Nachweis, wie viel Unterhalt Sie für diese tatsächlich zahlen, falls sie nicht in Ihrem Haushalt leben. Da zumindest alle –minderjährigen- Kinder gleichrangig unterhaltsberechtigt sind, müssen sie bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden.<br>Dazu braucht das Jobcenter Mönchengladbach folgende Unterlagen von Ihnen:<br>• Nachweis, dass Sie der Vater sind<br>• ggf. Unterhaltstitel, die Ihre Zahlungsverpflichtung festlegen<br>• aktuelle Anschrift des Kindes<br>• bei volljährigen Kindern: Nachweis, dass diese noch zur Schule gehen und bei einem Elternteil leben<br><strong>Auch hier gilt:</strong>&nbsp;was dem Jobcenter Mönchengladbach nicht bekannt ist, kann nicht bei einer Berechnung berücksichtigt werden!</p>
<!-- /wp:paragraph -->		</div>
	</div>
	<div class="jc--faq is--colored is--closed jc--wp-block" data-title="Muss ich das (eventuell) beigefügte Schreiben „Gehalts- bzw. Lohnauskunft“ an meinen Arbeitgeber weitergeben?">
		<h3>Muss ich das (eventuell) beigefügte Schreiben „Gehalts- bzw. Lohnauskunft“ an meinen Arbeitgeber weitergeben?</h3>
		<div class="">
			<!-- wp:paragraph -->
<p>Nicht unbedingt: Falls Sie Ihre vollständigen Lohnabrechnungen für den dort erfragten Zeitraum besitzen, genügt es, wenn Sie selbst Ihre Lohnabrechnungen als Kopie an das Jobcenter senden.</p>
<!-- /wp:paragraph -->		</div>
	</div>
	<div class="jc--faq is--colored is--closed jc--wp-block" data-title="Ich erhalte zu meiner Erwerbsminderungsrente ein Pflegegeld / Blindengeld. Wird dieses als Einkommen angerechnet?">
		<h3>Ich erhalte zu meiner Erwerbsminderungsrente ein Pflegegeld / Blindengeld. Wird dieses als Einkommen angerechnet?</h3>
		<div class="">
			<!-- wp:paragraph -->
<p>Da diesen Leistungen entsprechende Mehraufwendungen entgegenstehen, ist dies kein <a href="https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/einkommen/">Einkommen</a>. Bitte weisen Sie dennoch die Höhe der Leistungen hier nach, damit von hier aus ggf. nachvollzogen werden kann, wie Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten.</p>
<!-- /wp:paragraph -->		</div>
	</div>
	<div class="jc--faq is--colored is--closed jc--wp-block" data-title="Sind die Unterlagen im Original von mir einzureichen?">
		<h3>Sind die Unterlagen im Original von mir einzureichen?</h3>
		<div class="">
			<!-- wp:paragraph -->
<p>Nein. Das Jobcenter Mönchengladbach arbeitet digital mit der eAkte. Reichen Sie bitte ausschließlich Unterlagen als Kopie ein.</p>
<!-- /wp:paragraph -->		</div>
	</div>
	<div class="jc--faq is--colored is--closed jc--wp-block" data-title="Die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamts teilte mir mit, das ich keinen Unterhalt für mein Kind zahlen muss. Warum muss ich dann dem Jobcenter Unterlagen schicken oder Unterhalt zahlen?">
		<h3>Die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamts teilte mir mit, das ich keinen Unterhalt für mein Kind zahlen muss. Warum muss ich dann dem Jobcenter Unterlagen schicken oder Unterhalt zahlen?</h3>
		<div class="">
			<!-- wp:paragraph -->
<p>Das Jugendamt ist eine andere Behörde und fordert Unterhalt nach anderen Gesetzen als das Jobcenter. Das Jugendamt kann zum Beispiel seine Unterhaltsvorschusszahlungen an Ihr Kind vollständig einstellen, wenn Sie sich mit um das Kind kümmern, und fordert daher seine nicht erfolgten Zahlungen auch nicht von Ihnen zurück. Das Jobcenter kann seine Grundsicherungsgeld- Zahlungen an Ihre Angehörigen aber auch bei gemeinsamer Kindesbetreuung nicht oder nicht vollständig einstellen und darf daher auch prüfen, ob Sie diese in Form von Unterhaltszahlungen zumindest teilweise erstatten können.</p>
<!-- /wp:paragraph -->		</div>
	</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/unterhaltsheranziehung/">Unterhaltsheranziehung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.jobcenter-mg.de">Jobcenter Mönchengladbach</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Öffentliche Zustellung</title>
		<link>https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/oeffentliche-zustellung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[msommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Aug 2021 12:23:19 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.jobcenter-mg.de/?post_type=lexikon&#038;p=1379</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Zustellung eines Schreibens an einen Kunden/eine Kundin kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn der Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung nicht möglich ist.Aushänge zur Öffentlichen Zustellung befinden sich im Schaukasten im Eingangsbereich Ihres Jobcenters.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/oeffentliche-zustellung/">Öffentliche Zustellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.jobcenter-mg.de">Jobcenter Mönchengladbach</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Zustellung eines Schreibens an einen Kunden/eine Kundin kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn der Aufenthalt des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung nicht möglich ist.<br>Aushänge zur Öffentlichen Zustellung befinden sich im Schaukasten im Eingangsbereich Ihres Jobcenters.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/oeffentliche-zustellung/">Öffentliche Zustellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.jobcenter-mg.de">Jobcenter Mönchengladbach</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Standorte</title>
		<link>https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/standorte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[msommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Jun 2021 10:44:47 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.jobcenter-mg.de/?post_type=lexikon&#038;p=1331</guid>

					<description><![CDATA[<p>Unsere Standorte finden Sie hier:</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/standorte/">Standorte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.jobcenter-mg.de">Jobcenter Mönchengladbach</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Unsere Standorte finden Sie <a href="https://www.jobcenter-mg.de/kontakt/standorte/">hier</a>: </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/standorte/">Standorte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.jobcenter-mg.de">Jobcenter Mönchengladbach</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rundfunkbeitragspflicht</title>
		<link>https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/rundfunkbeitragspflicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[msommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 May 2021 07:24:05 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.jobcenter-mg-testserver.de/?post_type=lexikon&#038;p=1139</guid>

					<description><![CDATA[<p>->siehe „Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht&#8220;</p>
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]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">->siehe „Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht&#8220;</p>
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		<title>Zumutbarkeit</title>
		<link>https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/zumutbarkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sippeters]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 May 2021 12:08:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, sind Sie zugleich verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, zu der Sie in der Lage sind. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen sind zum Beispiel, wenn die Ausübung einer Arbeit die Erziehung eines unter dreijährigen Kindes gefährden würde, nicht mit der Pflege eines Angehörigen vereinbar ist, die Pflege nicht auf andere Weise [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, sind Sie zugleich verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, zu der Sie in der Lage sind. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen sind zum Beispiel, wenn die Ausübung einer Arbeit die Erziehung eines unter dreijährigen Kindes gefährden würde, nicht mit der Pflege eines Angehörigen vereinbar ist, die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann oder ein sonstiger wichtiger Grund entgegen steht. Eine Entlohnung unter Tarif oder unter dem ortsüblichen Entgelt ist nicht unzumutbar, solange die Entlohnung nicht gegen Gesetz oder die guten Sitten verstößt. Neben diesen Ausnahmen gilt: Ihre persönlichen Interessen müssen gegenüber den Interessen der Allgemeinheit zurückstehen.</p>
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		<title>Wohngeld</title>
		<link>https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/wohngeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sippeters]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 May 2021 12:07:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bezug von Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) schließt Ansprüche auf Wohngeld aus. Ist der etwaige Anspruch auf Wohngeld höher als der Anspruch auf Grundsicherungsgeld, kann jedoch auf die vorrangige Inanspruchnahme von Wohngeld verwiesen werden. Ist der Wohngeldbetrag geringer als das Grundsicherungsgeld haben Sie die Wahlmöglichkeit. Ist der Wohngeldanspruch in der Kombination mit der der Gewährung von [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Bezug von Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) schließt Ansprüche auf Wohngeld aus. Ist der etwaige Anspruch auf Wohngeld höher als der Anspruch auf Grundsicherungsgeld, kann jedoch auf die vorrangige Inanspruchnahme von Wohngeld verwiesen werden. Ist der Wohngeldbetrag geringer als das Grundsicherungsgeld haben Sie die Wahlmöglichkeit. Ist der Wohngeldanspruch in der Kombination mit der der Gewährung von Kindergeldzuschlag höher als der Anspruch auf Grundsicherungsgeld, so ist in diesem Fall auch Grundsicherungsgeld ausgeschlossen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/wohngeld/">Wohngeld</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.jobcenter-mg.de">Jobcenter Mönchengladbach</a>.</p>
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		<title>Widerspruch</title>
		<link>https://www.jobcenter-mg.de/lexikon/widerspruch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sippeters]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 May 2021 12:07:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sollten Sie mit einer Entscheidung Ihres Trägers nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss beim Jobcenter schriftlich eingelegt oder dort persönlich zur Niederschrift erklärt werden. Er bewirkt, dass die Entscheidung nochmals überprüft wird. Alternativ können Sie über den nachfolgenden Link rechtssicher Widerspruch einlegen: Widerspruch einlegen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Sollten Sie mit einer Entscheidung Ihres Trägers nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss beim Jobcenter schriftlich eingelegt oder dort persönlich zur Niederschrift erklärt werden. Er bewirkt, dass die Entscheidung nochmals überprüft wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Alternativ können Sie über den nachfolgenden Link rechtssicher Widerspruch einlegen:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://web.arbeitsagentur.de/wispo/wispo-ui/pd/">Widerspruch einlegen</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Kann Ihrem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang abgeholfen werden, erhalten Sie einen schriftlichen  Widerspruchsbescheid, gegen den Sie Klage erheben können. Bei welchem Gericht, innerhalb welcher Frist und in welcher Form die Klage einzureichen ist, können Sie der mit dem Widerspruchsbescheid erteilten Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen. Im Falle einer Klage muss Ihr Träger dem Sozialgericht generell die vollständigen Leistungsunterlagen übersenden. Ärztliche und psychologische Gutachten in diesen Leistungsunterlagen werden von der Übersendung nur dann ausgenommen, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich widersprochen haben. Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zur Vermeidung dieses förmlichen Verfahrens, empfiehlt sich ein vorheriger telefonischer oder persönlicher Klärungsversuch.</p>
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