Nur falls in unserem Schreiben Unterlagen von Ihnen erbeten werden:
Lohnabrechnungen können Sie bei Ihrem Arbeitgeber als Kopie anfordern, Steuerbescheide beim Finanzamt und Nachweise über Kredite und hierauf gezahlte Tilgungsraten bei Ihrer Bank.
Bitte beachten Sie: Ohne Nachweise können zum Beispiel Kredite nicht berücksichtigt werden.
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