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Was passiert, wenn ich keine Einkommensnachweise an das Jobcenter sende?

Nur falls in unserem Schreiben Unterlagen von Ihnen erbeten werden:
In so einem Fall stehen dem Jobcenter Mönchengladbach als Träger der Leistungen nach dem SGB II mehrere Mittel zur Verfügung, die Nachweise selbst vom Amts wegen einzuholen. Beachten Sie, dass sowohl Ihr Arbeitgeber, als auch Ihre Krankenkasse, die Rentenversicherung und das Finanzamt zum Beispiel gesetzlich verpflichtet sind, dem Jobcenter Mönchengladbach die Auskünfte zu erteilen. Bringen die Ermittlungen von Amts wegen kein Ergebnis, stehen noch die Mittel des Bußgeldes gegen Sie oder eine Auskunftsklage vor Gericht zur Verfügung. Ab hier wird die Angelegenheit für Sie kostenpflichtig, denn die Kosten vor Gericht für das Verfahren haben Sie zu tragen, unabhängig vom Ergebnis der Auskunft. Auf alle Fälle verzögert es die Bearbeitung der Angelegenheit, wenn Sie selbst Ihre Unterlagen nicht vorlegen, so dass sich im Falle Ihrer Leistungsfähigkeit ein Unterhaltsrückstand und ggf. Zinsforderungen aufbauen, die zusätzlich zum laufenden Unterhalt getilgt werden müssen.

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