Sie sind mindestens für die Dauer des Bürgergeld – Bezuges (ehemals Arbeitslosengeld II) verpflichtet, den maximal möglichen Unterhalt zu zahlen. Um die Richtigkeit und die Aktualität Ihrer Vereinbarung, des eventuellen Gerichtsbeschlusses oder Ihrer Unterhaltsberechnung zu prüfen, benötigt das Jobcenter entsprechende Nachweise über Ihr Einkommen und Ihre Zahlungsverpflichtungen. Sie können selbstverständlich weiterhin den Unterhalt an die Berechtigten direkt zahlen.
Hier finden Sie uns
Jobcenter MG Zentrum
Jobcenter MG Rheydt
Jugendberufsagentur
Integration Point
JIM - Jugend im Mittelpunkt.
Welches Jobcenter ist für mich zuständig? Alle Infos