Durch die Sozialschutz-Pakete wurde der Zugang zu bestimmten Sozialleistungen vereinfacht. Dazu gehört unter anderem die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II). Auch wenn Sie nicht arbeitsuchend sind, können Sie dadurch eine finanzielle Unterstützung für Ihren Lebensunterhalt erhalten – schnell und mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich.
Hinweis:
Die Regelungen über den erleichterten Zugang zur Grundsicherung gelten für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2021 beginnen.