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Für wen ist das Teilhabechancengesetz (§ 16i SGB II)?

Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
Sie bekommen seit mind. 6 Jahren Geld vom Jobcenter.
ODER
Sie bekommen seit mind. 5 Jahren Geld vom Jobcenter und sind alleinerziehend.
ODER
Sie bekommen seit mind. 5 Jahren Geld vom Jobcenter und haben eine anerkannte Schwerbehinderung.
Sie haben in dieser Zeit nicht länger als 12 Monate oder nur kurzzeitig gearbeitet.

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