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Geld­leistungen

Das Jobcenter unterstützt Sie finanziell mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.


Häufige Fragen zu Geldleistungen

Anspruchsvoraussetzungen

Sie können Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) beim Jobcenter Mönchengladbach erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie wohnen in Mönchengladbach und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Gibt es besondere Regeln wegen Corona?

Durch die Sozialschutz-Pakete wurde der Zugang zu bestimmten Sozialleistungen vereinfacht. Dazu gehört unter anderem die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld, ehemals Arbeitslosengeld II). Auch wenn Sie nicht arbeitsuchend sind, können Sie dadurch eine finanzielle Unterstützung für Ihren Lebensunterhalt erhalten – schnell und mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich.

Hinweis:
Die Regelungen über den erleichterten Zugang zur Grundsicherung gelten für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2022 beginnen.

https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

Einmalige Zahlungen und Mehrbedarf

In besonderen Situationen reicht der Regelbedarf manchmal nicht aus. In diesem Fall können Sie einen Anspruch auf einen Mehrbedarf haben. Mehrbedarfe sind zusätzliche Aufwendungen aufgrund besonderer Lebensumstände, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.

Anspruch auf Mehrbedarf haben:

  • werdende Mütter (ab der 13. Schwangerschaftswoche),
  • Alleinerziehende, die sich um ein minderjähriges Kind kümmern,
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen spezielle Nahrungsmittel (kostenaufwendige Ernährung)
  • brauchen,
  • Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Bedingungen auch einen Mehrbedarf bekommen,
  • Mehrbedarf für Warmwasser.

Wie stelle ich einen Antrag auf Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II)?

Sie können den Antrag formlos, also mündlich, telefonisch, per E-Mail, online oder schriftlich stellen, um erst einmal keinen Anspruchsverlust zu riskieren. Jedoch müssen Sie auch bei der formlosen Antragstellung alle notwendigen Angaben machen, so dass Sie auf die Nutzung der Antragsvordrucke nicht verzichten sollten. Wenn Sie persönlich vorsprechen, können offene Punkte direkt geklärt werden, was die Bearbeitung erleichtert.

Wo finde ich Anträge und Formulare?

Die Antragsformulare auf Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) finden Sie auf der Internetseite www.jobcenter.digital (unten auf der Seite ->Downloads).

Sie erhalten die Vordrucke auch in Ihrem Jobcenter. Weitere umfangreiche Informationen zur Beantragung von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) finden Sie ebenfalls auf der Internetseite www.jobcenter.digital

Welches Jobcenter in Mönchengladbach ist für mich zuständig?

Rheydt
Limitenstr. 144-148
Mönchengladbach
Viktoriastr. 52
Jugendjobcenter
Lürriperstr. 52
Integration Point
Lürriperstr. 52
Bis 25 Jahrealle Stadtteile
Wohnungslose
alle Stadtteile
Ab 25 Jahre41189 – Wickrath
41199 – Odenkirchen
41236 – Rheydt-Mitte
41238 – Giesenkirchen
41239 – Rheydt – West
Selbständige
41061 – MG Mitte
41063 – MG Mitte
41065 – Volksgarten
41066 – Neuwerk
41068 – Venn
41069 – Holt
41169 – Hardt
41179 – Rheindahlen
Wohnungslose
alle Stadtteile

Downloads und Infos

( Link )

www.jobcenter.digital
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